[ Auszug: (1) Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651c bezeichneten Art
erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen.
Dasselbe gilt, we ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]